Kompetenzzentrum für Arbeitssicherheit – B2B

Staplerschule Thüringen – DGUV-konforme Schulungen für Stapler, Teleskopstapler und Hubarbeitsbühnen

Inhouse-Ausbildungen, Unterweisungen und Arbeitsmittelprüfungen für Unternehmen in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und im 250-km-Umkreis um Gera.

Inhouse beim Kunden – keine Anreise für Mitarbeiter
DGUV-konforme Ausbildung & Unterweisung
Praxis auf Ihren Originalmaschinen
Digitale Dokumentation & Teilnehmernachweise
Flexible Termine nach betrieblichem Bedarf
250 km Einsatzradius ab Gera
Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordbayern
Wichtiger Hinweis

PrüfAssist bietet Staplerschulungen ausschließlich für Unternehmen, Behörden und gewerbliche Auftraggeber an. Eine Teilnahme für Privatpersonen ist derzeit nicht möglich.

Schulungszentrum

Unsere Schulungen und Bedienerausbildungen

PrüfAssist ist Ihr Kompetenzzentrum für Bedienerausbildungen nach DGUV-Grundsätzen. Alle Schulungen finden als Inhouse-Schulung direkt in Ihrem Betrieb statt – praxisnah, mit Ihren Maschinen, in Ihrem Arbeitsumfeld.

Beliebteste Schulung
DGUV 308-001

Flurförderzeuge

Staplerschulung & Unterweisung

Vollständige Erstausbildung und jährliche Unterweisung für Fahrer von Flurförderzeugen. Inhouse direkt im Betrieb, mit Ihren eigenen Fahrzeugen.

Zielgruppe

Logistik, Produktion, Lager, Handel

  • Erstausbildung nach DGUV 308-001
  • Jährliche Pflichtunterweisung
  • Schriftliche Arbeitgeberbeauftragung
  • Teilnehmernachweise & Dokumentation
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DGUV 308-009

Teleskopstapler

Stufe 1, 2a, 2b & 3

Ausbildung für alle Stufen nach DGUV 308-009: starre Teleskopstapler, drehbare Geräte, Arbeitskörbe und Anbaugeräte (Lasthaken, Schaufeln, Arbeitsbühnen).

Zielgruppe

Bau, Industrie, Landwirtschaft, Kommunal

  • Stufe 1: Starre Teleskopstapler
  • Stufe 2a: Drehbare Teleskopstapler
  • Stufe 2b: Einsatz mit Arbeitskörben
  • Stufe 3: Anbaugeräte & Lasthaken
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DGUV 308-008

Hubarbeitsbühnen

MEWP-Ausbildung

Schulung für Fahrer und Bediener von Hubarbeitsbühnen (MEWP) nach DGUV 308-008 – für Scherenbühnen, Teleskopmastbühnen, Gelenkmasten und fahrzeuggebundene Systeme.

Zielgruppe

Bau, Wartung, Industrie, Facility

  • Scherenbühnen & Scherenarbeitsbühnen
  • Teleskopmast- und Gelenkmastbühnen
  • Fahrzeuggebundene Arbeitsbühnen
  • Jährliche Unterweisung
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DGUV 309-003

Ortsfeste Krane

Kranführer-Ausbildung

Vollständige Kranführer-Ausbildung für ortsfeste Krananlagen – Brückenkrane, Portalkrane und Halbportalkrane. Theorie, Praxis und Unterweisung nach DGUV 309-003.

Zielgruppe

Maschinenbau, Industrie, Produktion

  • Brückenkrane & Portalkrane
  • Theoretische Grundlagen
  • Praktische Ausbildung am Kran
  • Unfallverhütung & Sicherheit
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DGUV 112-198/199

PSAgA

Persönliche Schutzausrüstung

Ausbildung für Benutzer von PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz). Sachgemäße Handhabung, Anlegen, Prüfen und Pflege nach DGUV 112-198 und 112-199.

Zielgruppe

Bau, Energie, Dach, Wartung

  • Anlegen und Tragen von PSAgA
  • Vorprüfung vor Benutzung
  • Rettung aus Höhenlagen
  • Dokumentation & Unterweisung
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VDI 2700

Ladungssicherung

Fahrzeugführer & Verlader

Schulung zur Ladungssicherung nach VDI 2700 – für Fahrer und verantwortliche Verlader. Physik der Ladungssicherung, Zurrmittel, Berechnungsgrundlagen und Haftung.

Zielgruppe

Transport, Logistik, Produktion, Handel

  • Physikalische Grundlagen
  • Zurrmittel und Zurrtechnik
  • Berechnungsgrundlagen
  • Haftung und Dokumentation
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DGUV 308-009

Teleskopstapler-Ausbildung – Stufe 1 bis Stufe 3

PrüfAssist ist Spezialist für die Ausbildung von Teleskopstapler-Bedienern nach dem DGUV-Grundsatz 308-009. Die Ausbildung ist gestuft: Wer einen Teleskopstapler führen möchte, benötigt mindestens die Qualifikation der Stufe 1. Für erweiterte Einsätze – drehbare Geräte, Arbeitskörbe, Anbaugeräte – sind die Stufen 2a, 2b und 3 erforderlich.

Teleskopstapler sind auf Baustellen, in der Landwirtschaft, in der Industrie und im kommunalen Bereich weit verbreitet. Ihr Einsatz erfordert spezifische Kenntnisse, die über die Flurförderzeug-Ausbildung nach DGUV 308-001 hinausgehen. Eine gesonderte Qualifikation ist zwingend erforderlich.

Teleskopstapler AusbildungTeleskopstapler FührerscheinDGUV 308-009Teleskopstapler Schulung Thüringen
Teleskopstapler-Schulung anfragen

Schulbare Maschinentypen

Die Schulung findet mit Ihren eigenen Maschinen statt – auf Ihrer Baustelle oder in Ihrem Betrieb. PrüfAssist schult alle marktgängigen Teleskopstapler-Typen:

Manitou

MRT, MT, MLT, MHT, JT-Serie

Merlo

Roto, P-Serie, TF-Serie

Magni

RTH, TH, HH-Serie

JCB

Loadall 520, 525, 530, 535, 540

Liebherr

TL, LTL-Serie

Caterpillar

TH 337, TH 357, TH 407

Die vier Ausbildungsstufen nach DGUV 308-009

1

Stufe 1 – Starre Teleskopstapler

Ausbildung für das Führen von starren, nicht drehbaren Teleskopstaplern. Hierzu zählen Geräte, bei denen der Teleskoparm nur in einer Ebene gestreckt und abgesenkt werden kann. Typische Anwendungen: Palettentransport auf Baustellen und in der Landwirtschaft.

  • Aufbau und Funktionsweise
  • Standsicherheit und Lastdiagramme
  • Fahren und Laden
  • Sicherheitsvorschriften
2a

Stufe 2a – Drehbare Teleskopstapler

Erweiterung für Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen. Diese Geräte erlauben das Schwenken von Lasten über ein größeres Arbeitsfeld. Besondere Anforderungen gelten für die Standsicherheitsbeurteilung und den Einsatz in Bodennähe und erhöhten Lagen.

  • Drehbewegungen und Lastradius
  • Erweiterte Lastdiagramme
  • Sicherheitsabstände
  • Kombinierte Bewegungen
2b

Stufe 2b – Arbeitskörbe

Qualifizierung für den Einsatz von Arbeitskörben und Personenaufnahmemitteln an Teleskopstaplern. Der Einsatz von Personen in Arbeitskörben unterliegt besonderen Anforderungen bezüglich Aufsicht, Lastdiagramm und Sicherung.

  • Voraussetzungen für Personentransport
  • Eignung des Arbeitskorbs
  • Pflichten des Bedieners
  • Absicherung und Rettung
3

Stufe 3 – Anbaugeräte

Ausbildung für den Betrieb mit wechselnden Anbaugeräten wie Lasthaken, Kranwinden, Schaufeln und Arbeitsbühnen. Jedes Anbaugerät verändert das Lastdiagramm und die Stabilitätseigenschaften des Teleskopstaplers erheblich.

  • Lasthaken und Hebezeugbetrieb
  • Kranwinden und Lastaufnahmemittel
  • Schaufeln und Greifer
  • Arbeitsbühnen an Teleskopstaplern

Teleskopstapler-Ausbildung im Umkreis von 250 km um Gera

PrüfAssist schult Ihre Mitarbeiter direkt an Ihrer Maschine – auf der Baustelle, im Betrieb oder auf dem Gelände. Kein Transport der Maschine. Keine Anreise der Mitarbeiter.

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Prüfzentrum

Prüfung von Arbeitsmitteln nach DGUV

Arbeitgeber sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, Arbeitsmittel regelmäßig durch befähigte Personen prüfen zu lassen. PrüfAssist unterstützt Unternehmen im 250-km-Umkreis um Gera bei diesen gesetzlichen Prüfpflichten.

PSAgA

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

mind. jährlich

Wiederkehrende Prüfung aller PSAgA-Komponenten durch befähigte Personen. Geprüft werden Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Steigschutzeinrichtungen und Rettungssysteme. Prüfinterval: mindestens jährlich oder nach Sturzereignis.

DGUV 112-198/199, BetrSichV § 10

Leitern & Tritte

Ortsveränderliche Leitern und Tritte

jährlich

Prüfung ortsveränderlicher Leitern und Tritte auf Beschädigungen, Standsicherheit und ordnungsgemäßen Zustand. Prüfaufkleber und schriftliche Dokumentation inklusive. Pflicht für alle Betriebe, die Leitern als Arbeitsmittel einsetzen.

DGUV Vorschrift 70, DIN EN 131

Regalanlagen

Lager- und Palettenregale

jährlich

Jährliche Regalinspektion durch einen REFA-zertifizierten oder befähigten Sachkundigen nach DIN EN 15635. Schadensklassifizierung in Kategorien grün, gelb und rot. Prüfbericht mit Handlungsempfehlungen für Reparatur oder Außerbetriebnahme.

DIN EN 15635, ASR A1.8

Ortsfeste Krananlagen

Brückenkrane, Portalkrane, Halbportalkrane

mind. jährlich

Wiederkehrende Prüfung ortsfester Krananlagen durch Fachkundige oder zugelassene Überwachungsstellen. Prüfumfang: mechanische Bauteile, Tragmittel, Sicherheitseinrichtungen, elektrische Steuerung. Prüfintervall gemäß Herstellerangaben und BetrSichV, mindestens jährlich.

BetrSichV § 14, DGUV Vorschrift 52/54

Lastaufnahmemittel

Traverse, Schlingen, Haken, Zangen

mind. jährlich

Prüfung von Lastaufnahmemitteln wie Traversen, Haken, Klemmen und Zangen auf Verformungen, Risse, Kennzeichnung und Funktionssicherheit. Besonders wichtig für kraftschlüssige und formschlüssige Verbindungen im Hebezeugeinsatz.

BetrSichV § 14, DGUV Vorschrift 52

Anschlagmittel

Seile, Ketten, Rundschlingen, Hebebänder

mind. jährlich

Prüfung von Anschlagmitteln inkl. Drahtseile, Ketten, Textilschlingen und Hebebänder. Beurteilung von Verschleiß, Knoten, Korrosion und Beschädigungen. Aussonderung und Dokumentation nach DGUV-Vorgaben.

BetrSichV § 14, DGUV Informationen 208-019

Winden & Hubgeräte

Winden, Hub- und Zuggeräte

mind. jährlich

Wiederkehrende Prüfung von Winden, Hubgeräten und Zuggeräten auf mechanische Integrität, Bremswirkung, Sicherheitseinrichtungen und Tragfähigkeitskennzeichnung. Für stationäre und mobile Geräte.

BetrSichV § 10/14, DGUV Vorschrift 54

Hubarbeitsbühnen

MEWP – Mobile Elevating Work Platforms

mind. jährlich

Wiederkehrende Prüfung von Hubarbeitsbühnen durch befähigte Personen. Umfasst Tragkonstruktion, Sicherheitseinrichtungen, Hydraulik, Fahrwerk und elektrische Ausrüstung. Prüfintervall: mindestens jährlich gemäß BetrSichV.

BetrSichV § 14, DGUV Vorschrift 68

Flurförderzeuge

Gabelstapler und Flurförderzeuge

mind. jährlich

Wiederkehrende Prüfung von Gabelstaplern und Flurförderzeugen auf Betriebssicherheit. Prüfumfang: Fahrwerk, Hubgerüst, Anbaugeräte, Bremsanlage, Beleuchtung, Sicherheitseinrichtungen und Sitzgurtanlage. Prüfintervall: mindestens jährlich.

BetrSichV § 14, DGUV Vorschrift 68

Prüfpflichten dokumentiert und rechtssicher erfüllt

PrüfAssist prüft Ihre Arbeitsmittel direkt im Betrieb – ohne Stillstandzeiten für Transporte. Alle Prüfungen werden schriftlich dokumentiert und für Audits und Betriebsprüfungen bereitgestellt.

Prüfanfrage stellen
Fachwissen

Welche Ausbildung benötigen Ihre Mitarbeiter?

Jede Tätigkeit mit einem Arbeitsmittel erfordert eine spezifische Qualifikation nach den DGUV-Grundsätzen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Ausbildung für welche Tätigkeit gesetzlich vorausgesetzt wird.

Flurförderzeug (Stapler) fahren

Ausbildung nach DGUV 308-001

DGUV 308-001

Betrieblicher Auftrag des Unternehmers erforderlich

Teleskopstapler bedienen (starr)

Teleskopstapler-Ausbildung Stufe 1

DGUV 308-009

Stufe 1 ist Grundvoraussetzung für alle weiteren Stufen

Drehbaren Teleskopstapler bedienen

Teleskopstapler-Ausbildung Stufe 2a

DGUV 308-009

Zusätzlich zu Stufe 1 erforderlich

Teleskopstapler mit Arbeitskorb

Teleskopstapler-Ausbildung Stufe 2b

DGUV 308-009

Personentransport erfordert gesonderte Qualifikation

Teleskopstapler mit Anbaugeräten

Teleskopstapler-Ausbildung Stufe 3

DGUV 308-009

Lasthaken, Schaufeln, Kranwinden, Arbeitsbühnen

Hubarbeitsbühne (MEWP) bedienen

Bedienerausbildung Hubarbeitsbühnen

DGUV 308-008

Für alle Bühnentypen: Scheren-, Teleskop-, Gelenkmast

Ortsfesten Kran führen

Kranführer-Ausbildung

DGUV 309-003

Für Brücken-, Portal- und Halbportalkrane

PSAgA verwenden

PSAgA-Unterweisung

DGUV 112-198/199

Jährliche Unterweisung, Vorprüfung vor Benutzung

Fahrzeug beladen / Ladung sichern

Ladungssicherungs-Schulung

VDI 2700

Für Fahrer und verantwortliche Verlader

PrüfAssist bietet Ausbildungen für alle oben genannten Tätigkeiten als Inhouse-Schulung direkt in Ihrem Unternehmen an.

Warum diese Ausbildungen Pflicht sind

Gesetzliche Grundlagen und Unternehmerpflichten im Überblick

In Deutschland ist die Qualifikation von Staplerfahrern, Teleskopstapler-Bedienern und Hubarbeitsbühnen-Fahrern gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen, die ihre Pflichten nicht erfüllen, riskieren Bußgelder, Haftungsansprüche und strafrechtliche Konsequenzen.

Die Pflicht ergibt sich aus mehreren Rechtsquellen: dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den DGUV-Vorschriften und den DGUV-Grundsätzen. Zusammen bilden sie einen umfassenden Rahmen für die sichere Organisation des Betriebs.

PrüfAssist unterstützt Unternehmen dabei, diese Pflichten vollständig, praxisnah und rechtssicher zu erfüllen. Alle Schulungen sind auf die konkreten Anforderungen der DGUV-Grundsätze ausgerichtet und werden lückenlos dokumentiert.

Rechtlicher Hinweis

PrüfAssist bietet DGUV-orientierte Schulungen und Prüfungen an. Unsere Leistungen unterstützen die Erfüllung betrieblicher Arbeitsschutzpflichten. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs ist der Arbeitgeber eigenverantwortlich zuständig.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber in § 12, ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und regelmäßig wiederholt werden. Sie muss auf den Arbeitsplatz und das Aufgabenfeld des Beschäftigten abgestimmt und schriftlich dokumentiert werden.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln. § 10 BetrSichV verpflichtet Arbeitgeber, sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nur von Beschäftigten benutzt werden, die entsprechend unterwiesen sind. § 14 verpflichtet zur wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln durch befähigte Personen.

DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention

DGUV Vorschrift 1 § 4 legt fest, dass Unternehmer ihre Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen müssen. Die Unterweisung hat arbeitsplatzbezogen zu erfolgen und ist in angemessenen Zeitabständen zu wiederholen. Für Staplerfahrer, Kranführer und Bediener von Hubarbeitsbühnen wird die jährliche Unterweisung als branchenüblicher Mindeststandard angesehen.

Arbeitgeberbeauftragung

Flurförderzeuge, Teleskopstapler und Hubarbeitsbühnen dürfen nur von Personen geführt werden, die ausgebildet sind und denen der Unternehmer schriftlich Auftrag erteilt hat. Ohne schriftliche Beauftragung fehlt die Rechtsgrundlage für den Betrieb – auch wenn eine Ausbildung vorliegt. Die schriftliche Beauftragung ist separat und personenbezogen auszustellen.

DGUV-Grundsätze als Ausbildungsrahmen

Die DGUV-Grundsätze 308-001 (Flurförderzeuge), 308-009 (Teleskopstapler) und 308-008 (Hubarbeitsbühnen) geben den Rahmen für die Ausbildungsinhalte vor. Sie definieren Mindestinhalte für Theorie und Praxis, legen Voraussetzungen der Teilnehmer fest und beschreiben die Anforderungen an die Ausbilder. Diese Grundsätze sind keine Gesetze, gelten aber als anerkannte Regeln der Technik.

Dokumentationspflicht

Schulungen und Unterweisungen müssen schriftlich dokumentiert werden. Die Dokumentation enthält Datum, Dauer, Inhalt, Ausbilder und Teilnehmer. Sie dient als Nachweis bei Betriebsprüfungen, Arbeitsschutzkontrollen, Unfallermittlungen und internen Audits. Ohne Dokumentation gilt die Unterweisung als nicht durchgeführt.

Jährliche Unterweisung

Die jährliche Unterweisung ist für Staplerfahrer, Kranführer und Bediener von Hubarbeitsbühnen und PSAgA Pflicht. Sie dient der Auffrischung sicherheitsrelevanter Inhalte, der Information über Änderungen in Vorschriften oder Gerätekonfigurationen und der Überprüfung, ob die Fähigkeiten noch vorhanden sind. Die Unterweisung ist zu dokumentieren und vom Beschäftigten zu unterschreiben.

Haftungsrisiken für Unternehmen

Fehlende oder mangelhafte Unterweisungen können im Schadensfall schwerwiegende Folgen haben: Ordnungswidrigkeiten nach ArbSchG mit Bußgeldern bis 25.000 Euro, strafrechtliche Konsequenzen für Unternehmer und Führungskräfte bei Unfällen, Regress durch Berufsgenossenschaften sowie Reputationsschäden. Schutz bietet nur eine vollständige, dokumentierte und regelmäßige Unterweisung.

Unfallverhütung in der Praxis

Flurförderzeuge sind in der betrieblichen Unfallstatistik ein relevanter Faktor. Die häufigsten Ursachen für Unfälle: fehlende oder veraltete Unterweisung, unsachgemäße Benutzung, mangelhafte Prüfung des Fahrzeugs, fehlende Kennzeichnung von Verkehrswegen und schlechte Sichtverhältnisse. Eine qualifizierte Ausbildung reduziert Unfallrisiken messbar.

Flurförderzeuge – Fachbereich

Alle Typen von Flurförderzeugen – Ausbildung nach DGUV 308-001

Flurförderzeuge sind in nahezu allen Branchen im Einsatz. Die Ausbildung orientiert sich an DGUV 308-001. PrüfAssist schult alle marktgängigen Typen – direkt in Ihrem Betrieb, mit Ihren eigenen Geräten.

Gegengewichtsstapler (Frontstapler)

DGUV 308-001

Der klassische Gabelstapler mit Gegengewicht im Heck. Geeignet für Innenbereich und befestigtes Außengelände. Verfügbar als Elektro-, Diesel- und Gasversion. Tragfähigkeiten von 1 bis über 10 Tonnen. Einsatz vor allem in Lagerhaltung, Produktion und Logistik.

Typischer Einsatz: Lager, Produktion, Außengelände, Logistik

Schubmaststapler

DGUV 308-001

Flurförderzeug mit nach vorne ausfahrbarem Hubgerüst für schmale Gassen. Ausschließlich für Innenbereiche auf ebenem Boden. Ermöglicht Stapelhöhen bis 12 Meter und mehr. Typischer Einsatz in Hochregallagern und automatisierten Lagersystemen.

Typischer Einsatz: Hochregallager, Schmalgang-Systeme

Hochregalstapler

DGUV 308-001

Kommissioniergeräte und Hochregalstapler für den Einsatz in schmalen Gassen mit Dreifach- und Vierfachmasthöhen. Fahrer wird mit der Last angehoben. Besondere Anforderungen an Fahrertauglichkeit und Höhentauglichkeit.

Typischer Einsatz: Hochregallager, Kommissionierung

Elektrostapler

DGUV 308-001

Batteriebetriebener Stapler für emissionsfreien Betrieb in Innenräumen, Kältehäusern und sensiblen Bereichen. Geringer Lärm und keine Abgase. Betrieb und Laden der Batterien erfordern spezifische Unterweisungen.

Typischer Einsatz: Innenräume, Kühlhäuser, Lebensmittel

Dieselstapler

DGUV 308-001

Verbrennungsstapler mit Dieselantrieb für Außeneinsätze und raue Betriebsbedingungen. Hohe Robustheit und lange Betriebsdauer ohne Aufladen. Für Innenräume nur bei ausreichender Belüftung geeignet.

Typischer Einsatz: Außengelände, Baustellen, grobe Umgebungen

Gasstapler

DGUV 308-001

Flurförderzeug mit Flüssiggasantrieb (LPG). Einsetzbar innen und außen. Schnelles Auftanken durch Flaschenwechsel. Besondere Anforderungen beim Umgang mit Gasflaschen und Druckbehältern.

Typischer Einsatz: Innen und außen, Gewerbe, Handel

Niederhubwagen (Ameise)

DGUV 308-001

Flurförderzeug zum Transportieren von Paletten auf ebenen Flächen, ohne eigentliches Stapeln. Verfügbar als manuell bedienbare, mitgängergeführte oder sitzgeführte Version. Einsatz im Lager und beim Wareneingang/-ausgang.

Typischer Einsatz: Lager, Wareneingang, Supermarktlogistik

Hochhubwagen

DGUV 308-001

Mitgänger- oder aufsitzgeführtes Gerät zum Einlagern in unterste Regalebenen. Größere Hubhöhe als Niederhubwagen. Für Lagerhaltung in mittleren Regalebenen geeignet.

Typischer Einsatz: Lager, Einzelhandel, Produktion

Kommissionierstapler

DGUV 308-001

Gerät, bei dem der Fahrer mit der Gabel angehoben wird, um Waren aus Hochregalen zu entnehmen. Besondere Anforderungen an die Standsicherheit und die Absturzsicherung des Fahrers in angehobener Position.

Typischer Einsatz: Kommissionierung, Hochregallager

Vierwegestapler

DGUV 308-001

Spezialstapler, der in alle vier Richtungen fahren kann – ideal für den Transport langer Güter (Rohre, Profile, Holz) in engen Gassen. Hohe Anforderungen an die Koordination des Fahrers.

Typischer Einsatz: Metallindustrie, Holzhandel, Baustoffhandel

Seitenstapler

DGUV 308-001

Gerät zum seitlichen Ein- und Auslagern langer Güter. Gabel senkrecht zur Fahrtrichtung. Einsatz in Lagerhallen und Schmalgangsystemen für Langgutlager.

Typischer Einsatz: Langgutlager, Metallhandel, Sägewerke

Voraussetzungen für die Staplerausbildung

Mindestalter

Mindestens 18 Jahre alt zum Zeitpunkt der Beauftragung durch den Unternehmer.

Körperliche Eignung

Ausreichendes Seh- und Hörvermögen, körperliche und geistige Eignung.

Ausbildungsumfang

Theorie (Grundlagen, Sicherheit, Physik) und Praxis auf dem jeweiligen Fahrzeugtyp, Lernerfolgskontrolle.

DGUV Wissensportal

Häufige Fragen zu Ausbildung, DGUV und Arbeitssicherheit

Klare, fachlich fundierte Antworten – optimiert für Suchmaschinen und KI-Systeme.

Ein Staplerschein ist der betriebliche Nachweis, dass ein Mitarbeiter eine anerkannte Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen absolviert hat. Die Ausbildung orientiert sich am DGUV-Grundsatz 308-001. Er ist kein staatlicher Führerschein und keine amtliche Lizenz, sondern ein betrieblicher Auftrag des Unternehmers. Der Unternehmer beauftragt den ausgebildeten Mitarbeiter schriftlich, ein bestimmtes Flurförderzeug zu führen. Ohne diese schriftliche Beauftragung darf kein Stapler gefahren werden – auch nicht mit einer abgeschlossenen Ausbildung.
Branchenlösungen

Für welche Branchen arbeitet PrüfAssist?

PrüfAssist unterstützt Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen – überall dort, wo Flurförderzeuge, Teleskopstapler, Hubarbeitsbühnen und Arbeitsmittel im Einsatz sind.

Logistik & Transport

Lagerhaltung, Umschlagslogistik, KEP-Dienste und Speditionen mit täglichem Staplereinsatz und regelmäßigem Prüfbedarf.

Industrie & Produktion

Fertigungsbetriebe, Anlagenbau und Produktionswerke mit Flurförderzeugen, Krananlagen und Hubarbeitsbühnen im Dauereinsatz.

Automobilindustrie

Zulieferer, Montagebetriebe und Händlernetzwerke mit komplexen Intralogistik-Anforderungen und hohen Dokumentationsstandards.

Maschinenbau

Maschinenbauunternehmen mit Schwertransport, Krannutzung und Einsatz von Hubarbeitsbühnen bei Montage und Wartung.

Baugewerbe

Bauunternehmen, Baustoffhändler und Tiefbaufirmen mit Teleskopstapler-Einsatz auf Baustellen und in Baulagerplätzen.

Lagerwirtschaft & Handel

Großhandelsbetriebe, Baustoffmärkte und C&C-Märkte mit intensivem Staplereinsatz im Innen- und Außenbereich.

Kommunale Betriebe

Stadtwerke, kommunale Entsorgungsbetriebe, Bauhöfe und Versorgungsunternehmen mit breitem Arbeitsmitteleinsatz.

Energieversorgung

Netzbetreiber, Kraftwerke und Erneuerbare-Energien-Anlagen mit PSAgA-Pflicht, Kran- und Hubarbeitsbühnen-Einsatz.

Chemische Industrie

Chemieunternehmen und Gefahrstoffbetriebe mit besonderen Anforderungen an Prüfungen, Dokumentation und Explosionsschutz.

Lebensmittelindustrie

Lebensmittelhersteller und -verarbeiter mit Kühllagerbetrieb, hohen Hygieneanforderungen und Elektrostapler-Einsatz.

Einzelhandel & Märkte

Handelsunternehmen und Supermärkte mit Niederhubwagen, Hochhubwagen und jährlichem Unterweisungsbedarf.

Gesundheit & Pflege

Krankenhäuser, Kliniken und Pflegeeinrichtungen mit Logistikbedarf, Leitern und PSAgA für Technik und Hauswirtschaft.

Regionale Autorität

Schulungen und Prüfungen im Umkreis von 250 km um Gera

PrüfAssist kommt zu Ihnen – nicht umgekehrt. Inhouse-Schulungen und Prüfungen direkt im Betrieb, im 250-km-Einzugsgebiet um den Standort Gera. Keine Anreise für Mitarbeiter, kein Maschinentransport.

Thüringen

Standort

Heimatbasis von PrüfAssist. Vollständige Flächenabdeckung in allen Landkreisen und kreisfreien Städten.

GeraErfurtJenaWeimarGothaEisenachSuhlArnstadtIlmenauNordhausenSaalfeldRudolstadtAltenburgGreizZeulenrodaMühlhausenBad SalzungenSondershausen

Sachsen

Regelmäßige Schulungseinsätze in Westsachsen, Mittelsachsen und dem Vogtland.

LeipzigChemnitzZwickauPlauenGlauchauCrimmitschauMeeraneBornaFreibergOelsnitzReichenbach

Sachsen-Anhalt

Einsätze im südlichen Sachsen-Anhalt entlang der A9, A38 und A14.

HalleMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzBitterfeldDessauWittenbergQuedlinburg

Nordbayern

Einsätze im nördlichen Bayern – Oberfranken, Oberpfalz, Mittelfranken.

HofBayreuthKulmbachCoburgBambergRehauNailaMünchbergSelb

Brandenburg

Südlicher Bereich mit Anbindung über die A13 und A15.

CottbusForstSenftenbergSprembergFinsterwalde

Ihr Standort nicht dabei?

Der Aktionsradius von 250 km deckt Mitteldeutschland weitgehend ab. Anfragen aus anderen Regionen werden individuell bewertet – sprechen Sie uns an.

Anfragen
Warum PrüfAssist

Erfahrung, Qualifikation und Praxisnähe

PrüfAssist steht für fachliche Kompetenz, dokumentierte Qualität und ein klares B2B-Versprechen: Ihre Mitarbeiter werden dort ausgebildet, wo sie arbeiten.

Über 10 Jahre Erfahrung

Über ein Jahrzehnt Praxiserfahrung in der Ausbildung von Bedienern für Flurförderzeuge, Teleskopstapler, Hubarbeitsbühnen und Krananlagen.

Ausbilder Flurförderzeuge

Qualifizierte Ausbilder nach DGUV 308-001 für alle gängigen Typen von Flurförderzeugen – Gegengewichtsstapler, Schubmaststapler, Hubwagen und mehr.

Ausbilder Hubarbeitsbühnen

Zertifizierte Ausbilder nach DGUV 308-008 für Hubarbeitsbühnen aller Typen: Scherenbühnen, Teleskopmastbühnen, Gelenkmasten.

Ausbilder Krananlagen

Ausgebildetes Fachpersonal für Kranführer-Schulungen nach DGUV 309-003 – für Brücken- und Portalkrane.

Sachkunde PSAgA

Sachkundige für die Prüfung von PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) nach DGUV 112-198/199.

Praxisorientierte Schulungen

Ausbildung direkt im Betrieb, mit den Maschinen des Kunden, unter realen Arbeitsbedingungen – kein Theoriebetrieb ohne Praxisbezug.

Digitale Dokumentation

Alle Schulungen und Prüfungen werden professionell dokumentiert. Teilnehmernachweise, Prüfberichte und Beauftragungsunterlagen sind revisionssicher verfügbar.

Rechtssichere Nachweise

Alle Nachweise sind für Audits, Betriebsprüfungen und Versicherungsanfragen ausgelegt. Klar strukturiert, vollständig und rechtskonform.

Erfahrung aus Industrie und Baustelle

Praktische Erfahrung aus Industrie, Baustelle, Produktion und Logistik. Kein reines Schulungswissen – sondern gelebte Arbeitssicherheit.

So funktioniert es

In 4 Schritten zur Inhouse-Schulung

Unkompliziert, schnell und professionell – so läuft eine Inhouse-Staplerschulung mit PrüfAssist ab.

01

Anfrage stellen

Senden Sie uns Ihre Anfrage mit Unternehmensstandort, Teilnehmerzahl und Ihrem gewünschten Zeitraum. Kostenlos und unverbindlich.

02

Angebot erhalten

PrüfAssist erstellt Ihnen ein individuelles B2B-Angebot, abgestimmt auf Ihre Anforderungen und Ihr Team.

03

Schulung im Betrieb

Unsere Ausbilder kommen zu Ihnen. Theorie, Praxis und Lernerfolgskontrolle finden direkt bei Ihnen vor Ort statt.

04

Nachweise erhalten

Nach erfolgreicher Schulung erhalten Sie professionelle Teilnehmernachweise und alle relevanten Schulungsdokumentationen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Über 50 Fragen zu Staplerschulung, Teleskopstapler, Hubarbeitsbühnen, Krane, Prüfungen und Arbeitsschutz.

Ein Staplerschein ist der betriebliche Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen nach DGUV 308-001. Es handelt sich nicht um einen staatlichen Führerschein, sondern um eine betriebsinterne Qualifikation, die durch eine schriftliche Arbeitgeberbeauftragung ergänzt werden muss.
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1

Kostenlose Erstberatung

Unverbindlich und ohne Verpflichtungen.

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Individuelles Angebot

Abgestimmt auf Ihren Bedarf und Ihr Team.

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Wir melden uns zeitnah mit einem Angebot.

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