Fachwissen · DGUV Vorschrift 1

DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention

DGUV Vorschrift 1 ist die grundlegende Unfallverhütungsvorschrift für alle Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften. Sie konkretisiert ArbSchG-Pflichten und ist für alle Betriebe verbindlich.

Definition

DGUV Vorschrift 1 'Grundsätze der Prävention' ist eine Unfallverhütungsvorschrift (UVV), die von den Berufsgenossenschaften erlassen wird. Sie gilt für alle Versicherungsträger und deren Mitgliedsbetriebe und konkretisiert die allgemeinen Arbeitsschutzpflichten aus dem ArbSchG.

Rechtliche Grundlagen

SGB VII § 15

Ermächtigungsgrundlage für Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.

ArbSchG § 21

Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften ergänzen staatliches Arbeitsschutzrecht.

DGUV Vorschrift 1 § 7

Qualifikationspflicht: Arbeitgeber darf nur geeignete und ausgebildete Personen mit bestimmten Arbeiten beauftragen.

Relevante DGUV Vorschriften

DGUV Vorschrift 1 § 4

Unterweisungspflicht

Unterweisungen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen und mindestens jährlich erfolgen – dokumentiert.

DGUV Vorschrift 1 § 7

Qualifikation und Beauftragung

Arbeitgeber muss Versicherte nur mit Tätigkeiten beauftragen, für die sie geeignet und qualifiziert sind.

Praktische Anwendung

  • § 4: Unterweisungen vor Arbeitsbeginn, bei Änderungen und mindestens jährlich – schriftlich dokumentiert.
  • § 7: Qualifikationspflicht – nur ausgebildete und beauftragte Personen dürfen spezifische Arbeitsmittel bedienen.
  • § 6: Erste-Hilfe-Maßnahmen: Ersthelfer, Meldeweg, Erste-Hilfe-Ausrüstung bereitstellen.
  • Betrieb muss Begehungen durch Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft dulden.
  • Bei Verletzung der Vorschrift: Bußgelder durch die Berufsgenossenschaft möglich.

Häufige Fehler

  • Unterweisungen ohne Dokumentation – rechtlich nicht nachweisbar.
  • Mitarbeiter werden ohne Ausbildung und Beauftragung an Arbeitsmitteln eingesetzt (Verstoß gegen § 7).
  • Erste-Hilfe-Kasten veraltet oder nicht vorhanden.
  • Keine Auseinandersetzung mit den Inhalten der DGUV Vorschrift 1 durch den Arbeitgeber.

Häufige Fragen (FAQ)

Ja. Unfallverhütungsvorschriften haben den Status von Satzungsrecht der Berufsgenossenschaften und sind für alle Mitgliedsbetriebe rechtsverbindlich – vergleichbar einem Gesetz.

Zusammenfassung

DGUV Vorschrift 1 ist die verbindliche Grundlage für Prävention in allen Betrieben der Berufsgenossenschaften. Sie konkretisiert ArbSchG-Pflichten und legt Unterweisungspflichten, Qualifikationsanforderungen und Erste-Hilfe-Pflichten fest. Ihr § 7 ist die rechtliche Grundlage für Beauftragungspflichten bei Arbeitsmitteln.

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