Fachwissen · DGUV 308-008

Hubarbeitsbühnen-Typen im Überblick

Scherenbühnen, Gelenkteleskopbühnen, Knickarmbühnen und LKW-Arbeitsbühnen – MEWP (Mobile Elevating Work Platforms) unterscheiden sich erheblich in Technik, Reichweite und Einsatzmöglichkeit. Alle erfordern eine Ausbildung nach DGUV 308-008.

Definition

Hubarbeitsbühnen (MEWP – Mobile Elevating Work Platform) sind Maschinen, die Personen auf einer Arbeitsplattform in die Höhe heben. Sie werden nach EN ISO 16368 und EN 280 klassifiziert und in verschiedene Gruppen (A/B – vertikal/geländegängig) eingeteilt.

Rechtliche Grundlagen

DGUV 308-008

Ausbildungspflicht für alle MEWP-Bediener – unabhängig vom Bühnentyp.

BetrSichV § 10

Nur unterwiesene, geeignete und beauftragte Personen dürfen Hubarbeitsbühnen bedienen.

EN ISO 16368 / EN 280

Sicherheitsanforderungen und Klassifizierung von Hubarbeitsbühnen.

Relevante DGUV Vorschriften

DGUV 308-008

Alle MEWP-Typen

Gilt für alle selbstfahrenden Hubarbeitsbühnen – typenübergreifende Ausbildung, bei wesentlichen Unterschieden Ergänzungsunterweisung.

DGUV 112-198

PSAgA Pflicht

PSAgA ist an allen Hubarbeitsbühnen Pflicht – Anlegen, Anschlagen und Rettungsplanung.

Praktische Anwendung

  • Scherenbühnen: Vertikaler Hub, stabile Plattform, ideal für ebene Böden – typisch in Hallen und Lagern.
  • Gelenkteleskopbühnen: Horizontale und vertikale Reichweite, Überkopfarbeiten – typisch auf Baustellen.
  • Knickarmbühnen: Kompakt, wendig, geeignet für beengte Bereiche und Hindernisüberwindung.
  • LKW-Arbeitsbühnen: Großer Aktionsradius, hohe Arbeitshöhen – für Außeneinsatz auf öffentlichen Straßen.
  • Bei Gerätewechsel zwischen wesentlich unterschiedlichen Typen ist eine Ergänzungsunterweisung erforderlich.

Häufige Fehler

  • PSAgA wird nicht angelegt oder nicht angeschlagen – Pflicht bei allen MEWP-Typen.
  • Untergrundprüfung wird unterlassen – besonders bei Scherenbühnen auf schwerem Boden.
  • Bediener wechselt von Scherenbühne auf Gelenkteleskopbühne ohne Ergänzungsunterweisung.
  • Keine Prüfung der Abstützsituation bei LKW-Arbeitsbühnen vor dem Heben.

Häufige Fragen (FAQ)

Die Grundausbildung nach DGUV 308-008 ist typenübergreifend. Bei wesentlichen technischen Unterschieden (z. B. Scherenbühne zu Gelenkteleskopbühne) empfiehlt sich eine Ergänzungsunterweisung.

Zusammenfassung

Alle MEWP-Typen erfordern eine Ausbildung nach DGUV 308-008 und PSAgA-Pflicht. Scherenbühnen, Gelenkteleskopbühnen, Knickarmbühnen und LKW-Arbeitsbühnen unterscheiden sich erheblich in Technik und Einsatzmöglichkeit. Bei Typenwechsel ist eine Ergänzungsunterweisung empfohlen.

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