Hubarbeitsbühnen-Typen im Überblick
Scherenbühnen, Gelenkteleskopbühnen, Knickarmbühnen und LKW-Arbeitsbühnen – MEWP (Mobile Elevating Work Platforms) unterscheiden sich erheblich in Technik, Reichweite und Einsatzmöglichkeit. Alle erfordern eine Ausbildung nach DGUV 308-008.
Definition
Hubarbeitsbühnen (MEWP – Mobile Elevating Work Platform) sind Maschinen, die Personen auf einer Arbeitsplattform in die Höhe heben. Sie werden nach EN ISO 16368 und EN 280 klassifiziert und in verschiedene Gruppen (A/B – vertikal/geländegängig) eingeteilt.
Rechtliche Grundlagen
Ausbildungspflicht für alle MEWP-Bediener – unabhängig vom Bühnentyp.
Nur unterwiesene, geeignete und beauftragte Personen dürfen Hubarbeitsbühnen bedienen.
Sicherheitsanforderungen und Klassifizierung von Hubarbeitsbühnen.
Relevante DGUV Vorschriften
Alle MEWP-Typen
Gilt für alle selbstfahrenden Hubarbeitsbühnen – typenübergreifende Ausbildung, bei wesentlichen Unterschieden Ergänzungsunterweisung.
PSAgA Pflicht
PSAgA ist an allen Hubarbeitsbühnen Pflicht – Anlegen, Anschlagen und Rettungsplanung.
Praktische Anwendung
- Scherenbühnen: Vertikaler Hub, stabile Plattform, ideal für ebene Böden – typisch in Hallen und Lagern.
- Gelenkteleskopbühnen: Horizontale und vertikale Reichweite, Überkopfarbeiten – typisch auf Baustellen.
- Knickarmbühnen: Kompakt, wendig, geeignet für beengte Bereiche und Hindernisüberwindung.
- LKW-Arbeitsbühnen: Großer Aktionsradius, hohe Arbeitshöhen – für Außeneinsatz auf öffentlichen Straßen.
- Bei Gerätewechsel zwischen wesentlich unterschiedlichen Typen ist eine Ergänzungsunterweisung erforderlich.
Häufige Fehler
- PSAgA wird nicht angelegt oder nicht angeschlagen – Pflicht bei allen MEWP-Typen.
- Untergrundprüfung wird unterlassen – besonders bei Scherenbühnen auf schwerem Boden.
- Bediener wechselt von Scherenbühne auf Gelenkteleskopbühne ohne Ergänzungsunterweisung.
- Keine Prüfung der Abstützsituation bei LKW-Arbeitsbühnen vor dem Heben.
Häufige Fragen (FAQ)
Die Grundausbildung nach DGUV 308-008 ist typenübergreifend. Bei wesentlichen technischen Unterschieden (z. B. Scherenbühne zu Gelenkteleskopbühne) empfiehlt sich eine Ergänzungsunterweisung.
Zusammenfassung
Alle MEWP-Typen erfordern eine Ausbildung nach DGUV 308-008 und PSAgA-Pflicht. Scherenbühnen, Gelenkteleskopbühnen, Knickarmbühnen und LKW-Arbeitsbühnen unterscheiden sich erheblich in Technik und Einsatzmöglichkeit. Bei Typenwechsel ist eine Ergänzungsunterweisung empfohlen.
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