Fachwissen · Prüfung

Prüfpflichten für Leitern und Tritte

Leitern und Tritte sind prüfpflichtige Arbeitsmittel nach BetrSichV und DGUV 208-016. Auch wenn sie häufig als selbstverständlich gelten, sind regelmäßige Sachkundigenprüfungen mit Protokoll Pflicht.

Definition

Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel nach BetrSichV und unterliegen der Prüfpflicht nach § 14. DGUV Grundsatz 208-016 gibt konkrete Hinweise zu Prüfintervallen, Prüfumfang und Ausscheidungskriterien.

Rechtliche Grundlagen

BetrSichV § 14

Leitern und Tritte sind prüfpflichtige Arbeitsmittel – regelmäßige Sachkundigenprüfung mit Dokumentation.

DGUV 208-016

Gibt Hinweise zu Prüffristen (jährlich), Prüfumfang und Ausscheidungskriterien für Leitern und Tritte.

ArbSchG § 12

Unterweisungspflicht für Mitarbeiter, die Leitern und Tritte benutzen.

Relevante DGUV Vorschriften

DGUV 208-016

Leitern und Tritte

Prüffristen: jährlich durch Sachkundigen. Prüfumfang: Holme, Sprossen, Verbindungen, Gleitschutz, Kennzeichnung.

BetrSichV § 14

Wiederkehrende Prüfpflicht

Leitern und Tritte müssen in festgelegten Abständen durch befähigte Personen geprüft werden.

Praktische Anwendung

  • Alle gewerblich genutzten Leitern und Tritte müssen mindestens jährlich durch Sachkundige geprüft werden.
  • Benutzersichtprüfung vor jeder Nutzung: Schäden, Verformungen, lose Teile, Gleitschutz.
  • Prüfprotokoll erstellen: Datum, Prüfer, Ergebnis, festgestellte Mängel, nächster Prüftermin.
  • Beschädigte Leitern sofort mit deutlicher Markierung "Nicht benutzen" kennzeichnen.
  • Ausscheidungskriterien: gebrochene Sprossen, verbogene Holme, fehlender Gleitschutz – sofort aussondern.

Häufige Fehler

  • Keine jährliche Sachkundigenprüfung – nur gelegentliche Benutzersichtprüfung reicht nicht.
  • Beschädigte Leiter wird weiter benutzt – kein Aussondern und keine Kennzeichnung.
  • Kein Prüfprotokoll vorhanden – Prüfung nicht nachweisbar.
  • Keine Unterweisung der Mitarbeiter in sichere Nutzung von Leitern.

Häufige Fragen (FAQ)

Ja. Alle gewerblich eingesetzten Leitern und Tritte sind prüfpflichtige Arbeitsmittel nach BetrSichV. DGUV 208-016 empfiehlt jährliche Sachkundigenprüfungen.

Zusammenfassung

Leitern und Tritte sind prüfpflichtige Arbeitsmittel. Jährliche Sachkundigenprüfungen nach DGUV 208-016 mit Protokoll sind Pflicht. Beschädigte Leitern müssen sofort ausgesondert werden. PrüfAssist prüft Leitern und Tritte Inhouse im Betrieb.

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