Hubarbeitsbühnen-Prüfung – wiederkehrende Prüfung von MEWP
Wiederkehrende Prüfung von Scherenbühnen, Gelenkteleskopbühnen und LKW-Arbeitsbühnen nach BetrSichV. Prüfung vor Ort, digitale Dokumentation und Zugang über das PrüfAssist-Kundencenter.
Hubarbeitsbühnen-Prüfung – kurz erklärt
Hubarbeitsbühnen müssen regelmäßig auf sicherheitstechnischen Zustand geprüft werden. Verantwortlich ist der Arbeitgeber, der die Prüffrist auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festlegt. Die Prüfung wird von einer befähigten Person nach TRBS 1203 durchgeführt. Ergebnisse und Mängel werden dokumentiert. Über PrüfAssist erhalten Sie die Prüfunterlagen digital im Kundencenter.
Was wird geprüft?
Rechtsgrundlagen
Betriebssicherheitsverordnung – regelt die Prüfung von Arbeitsmitteln.
Prüfung von Arbeitsmitteln – Prüffristen und Prüfaufwand.
Anforderungen an befähigte Personen.
Allgemeine Unfallverhütungsvorschrift – Grundsätze der Prävention.
Prüffristen und Gefährdungsbeurteilung
Es gibt kein pauschales Gesetz, das eine starre Prüffrist für Hubarbeitsbühnen vorschreibt. Der Arbeitgeber legt die Fristen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest. Dabei sind zu berücksichtigen:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als rechtliche Grundlage
- Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für die konkrete Bühne
- Einsatzbedingungen: innen/außen, Witterung, Hubhöhe, Lasten
- Herstellerangaben und Wartungsempfehlungen
- Erfahrungen aus bisherigen Prüfungen und Vorfällen
- DGUV Vorschrift 1 als einschlägige Unfallverhütungsvorschrift
Hinweis: Eine jährliche Prüfung hat sich in der Praxis bewährt. Sie ist jedoch nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, sondern das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Typische Mängel
- Hydraulikleckagen
- Verschleiß an Hubsystem oder Ketten
- Defekte Sicherheitseinrichtungen
- Korrosion an tragenden Bauteilen
- Fehlende oder defekte Not-Ab-Senkeinrichtung
- Mängel an Steuerung oder Verriegelungen
Häufige Fragen (FAQ)
Die Prüffrist wird vom Arbeitgeber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Dabei sind BetrSichV, Herstellerangaben und Einsatzbedingungen zu berücksichtigen. Eine jährliche Prüfung hat sich bewährt, ist jedoch nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben.
Von der Prüfung vor Ort bis zur digitalen Dokumentation
Sicher mit System – jeder Schritt nachvollziehbar dokumentiert.
Betriebsmittel erfassen
Gerät mit Bezeichnung, Typ und Standort im System anlegen.
QR-Code zuordnen
Jedes Betriebsmittel erhält ein eindeutiges QR-Label.
Prüfung durchführen
Prüfung vor Ort – mit Tablet oder Smartphone dokumentiert.
Mängel & Fotos
Festgestellte Mängel mit Foto und Beschreibung erfasst.
Prüfprotokoll erzeugen
Protokoll wird automatisch aus den Prüfergebnissen erstellt.
Kundencenter
Prüfdaten werden dem Kunden im Kundencenter bereitgestellt.
Prüfhistorie fortführen
Jede Prüfung ergänzt die Gerätehistorie.
Nächste Prüfung
Prüffrist wird hinterlegt und ist jederzeit sichtbar.
Ihre Prüfunterlagen. Zentral an einem Ort.
Nach Abschluss der Prüfung stellen wir die relevanten Prüfdaten digital über PrüfAssist bereit. So behalten Sie Betriebsmittel, Prüfprotokolle und dokumentierte Mängel strukturiert im Blick – statt PDFs aus E-Mails zusammensuchen zu müssen.
Prüfprotokolle digital
Protokolle strukturiert abrufbar statt als verstreute PDFs.
Geprüfte Betriebsmittel
Alle geprüften Geräte mit Status und Fristen an einem Ort.
Fotos & Mängel
Dokumentierte Mängel mit Fotos nachvollziehbar hinterlegt.
Gerätehistorie
Prüfverlauf jedes Betriebsmittels über mehrere Prüftermine hinweg.
Prüffristen im Blick
Anstehende Prüftermine sichtbar statt in Kalendern verstreut.
Zentraler Zugang
Prüfunterlagen für Sie und Ihr Team an einem Ort verfügbar.