Prüfung · BetrSichV

Winden- und Hubgeräte-Prüfung

Wiederkehrende Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten nach BetrSichV. Prüfung vor Ort, digitale Dokumentation.

Winden- und Hubgeräte-Prüfung – kurz erklärt

Winden, Hub- und Zuggeräte müssen regelmäßig auf sicherheitstechnischen Zustand geprüft werden. Verantwortlich ist der Arbeitgeber, der die Prüffrist auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festlegt. Die Prüfung wird von einer befähigten Person nach TRBS 1203 durchgeführt. Ergebnisse und Mängel werden dokumentiert. Über PrüfAssist erhalten Sie die Prüfunterlagen digital im Kundencenter.

Was wird geprüft?

Seil oder Kette auf Verschleiß
Trommel auf Beschädigung und Verschleiß
Bremsen und Bremswirkung
Steuerung und Not-Aus
Antrieb und Motor
Sicherheitseinrichtungen
Verankerung und Aufhängung
Zustand der Konstruktion und Korrosion
Kennzeichnung und Traglastangabe
Lastprüfung

Rechtsgrundlagen

BetrSichV

Betriebssicherheitsverordnung – regelt die Prüfung von Arbeitsmitteln.

TRBS 1201

Prüfung von Arbeitsmitteln – Prüffristen.

TRBS 1203

Anforderungen an befähigte Personen.

DGUV Vorschrift 54

Unfallverhütungsvorschrift für Winden und Hubgeräte.

Prüffristen und Gefährdungsbeurteilung

Es gibt kein pauschales Gesetz, das eine starre Prüffrist für Winden und Hubgeräte vorschreibt. Der Arbeitgeber legt die Fristen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest. Dabei sind zu berücksichtigen:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als rechtliche Grundlage
  • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für das konkrete Gerät
  • Einsatzbedingungen: Traglast, Häufigkeit, Umgebung
  • Herstellerangaben und Wartungsempfehlungen
  • Erfahrungen aus bisherigen Prüfungen und Vorfällen
  • DGUV Vorschrift 54 als einschlägige Unfallverhütungsvorschrift

Hinweis: Eine jährliche Prüfung hat sich in der Praxis bewährt. Sie ist jedoch nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, sondern das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

Typische Mängel

  • Seilverschleiß oder Drahtbrüche
  • Bremsverschleiß und unzureichende Bremswirkung
  • Korrosion an tragenden Bauteilen
  • Defekte Sicherheitseinrichtungen
  • Verschleiß an Trommel oder Antrieb
  • Fehlende oder unleserliche Kennzeichnung

Häufige Fragen (FAQ)

Die Prüffrist wird vom Arbeitgeber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Dabei sind BetrSichV, Herstellerangaben und Einsatzbedingungen zu berücksichtigen.

Der digitale Prüfprozess

Von der Prüfung vor Ort bis zur digitalen Dokumentation

Sicher mit System – jeder Schritt nachvollziehbar dokumentiert.

1

Betriebsmittel erfassen

Gerät mit Bezeichnung, Typ und Standort im System anlegen.

2

QR-Code zuordnen

Jedes Betriebsmittel erhält ein eindeutiges QR-Label.

3

Prüfung durchführen

Prüfung vor Ort – mit Tablet oder Smartphone dokumentiert.

4

Mängel & Fotos

Festgestellte Mängel mit Foto und Beschreibung erfasst.

5

Prüfprotokoll erzeugen

Protokoll wird automatisch aus den Prüfergebnissen erstellt.

6

Kundencenter

Prüfdaten werden dem Kunden im Kundencenter bereitgestellt.

7

Prüfhistorie fortführen

Jede Prüfung ergänzt die Gerätehistorie.

8

Nächste Prüfung

Prüffrist wird hinterlegt und ist jederzeit sichtbar.

Digitale Prüfdokumentation

Ihre Prüfunterlagen. Zentral an einem Ort.

Nach Abschluss der Prüfung stellen wir die relevanten Prüfdaten digital über PrüfAssist bereit. So behalten Sie Betriebsmittel, Prüfprotokolle und dokumentierte Mängel strukturiert im Blick – statt PDFs aus E-Mails zusammensuchen zu müssen.

Prüfprotokolle digital

Protokolle strukturiert abrufbar statt als verstreute PDFs.

Geprüfte Betriebsmittel

Alle geprüften Geräte mit Status und Fristen an einem Ort.

Fotos & Mängel

Dokumentierte Mängel mit Fotos nachvollziehbar hinterlegt.

Gerätehistorie

Prüfverlauf jedes Betriebsmittels über mehrere Prüftermine hinweg.

Prüffristen im Blick

Anstehende Prüftermine sichtbar statt in Kalendern verstreut.

Zentraler Zugang

Prüfunterlagen für Sie und Ihr Team an einem Ort verfügbar.

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