Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Hubarbeitsbühnen sind überwachungsbedürftige Arbeitsmittel nach BetrSichV § 14 und müssen mindestens jährlich durch befähigte Personen geprüft werden. Ohne aktuelles Prüfprotokoll ist der Betrieb nicht zulässig.
Definition
Die Prüfpflicht für Hubarbeitsbühnen ergibt sich aus BetrSichV § 14. Sie umfasst Erstprüfung, wiederkehrende Prüfungen sowie außerordentliche Prüfungen nach Unfällen, Reparaturen oder Umbauten.
Rechtliche Grundlagen
Wiederkehrende Prüfpflicht durch befähigte Personen – Prüffristen risikobasiert oder nach TRBS.
Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für Prüffristen und Prüfumfang.
Empfiehlt regelmäßige Funktionsprüfungen durch den Betreiber und technische Hauptprüfungen.
Relevante DGUV Vorschriften
Wiederkehrende Prüfung
Mindestens jährliche Prüfung durch befähigte Person – bei intensiver Nutzung kürzere Intervalle möglich.
Prüfung von Arbeitsmitteln
Konkretisiert Prüfumfang, Dokumentation und Anforderungen an prüfende Personen.
Praktische Anwendung
- Erstprüfung: Vor erster Inbetriebnahme durch befähigte Person.
- Wiederkehrende Prüfung: Mindestens jährlich – Sicht-, Funktions- und Belastungsprüfung.
- Außerordentliche Prüfung: Nach Unfall, Schaden, Überlast oder Umbau – vor Wiederinbetriebnahme.
- Prüfprotokoll aufbewahren und am Gerät oder im Betriebsbuch verfügbar halten.
- Festgestellte Mängel dokumentieren, kennzeichnen und vor Weiternutzung beheben.
Häufige Fehler
- Prüffrist überschritten – kein aktuelles Prüfprotokoll vorhanden.
- Prüfung durch nicht qualifizierte Person – kein Nachweis der Befähigung.
- Mängel aus der Prüfung nicht beseitigt und Gerät trotzdem weiter betrieben.
- Fehlender Rettungsplan – Pflicht bei allen MEWP nach DGUV 112-199.
Häufige Fragen (FAQ)
Mindestens jährlich nach BetrSichV § 14. Die genaue Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei intensiver Nutzung, schlechten Witterungsbedingungen oder rauen Umgebungen sind kürzere Intervalle angemessen.
Zusammenfassung
Hubarbeitsbühnen müssen mindestens jährlich durch befähigte Personen geprüft und die Ergebnisse dokumentiert werden. Festgestellte Mängel sind vor Wiederinbetriebnahme zu beseitigen. PrüfAssist führt MEWP-Prüfungen Inhouse im gesamten Radius von 250 km ab Gera durch.
Schulung oder Prüfung anfragen
Wir kommen zu Ihnen – Inhouse, im Umkreis von 250 km ab Gera.
Regionale Leistungen von PrüfAssist
Wir führen Schulungen, Unterweisungen und Prüfungen Inhouse durch – im Umkreis von 250 km ab Gera.