Fachwissen · Prüfung

Prüfung von PSAgA

PSAgA-Ausrüstung muss vor jeder Nutzung sichtgeprüft und mindestens jährlich durch einen Sachkundigen nach DGUV 112-198 untersucht werden. Nach einem Sturz ist eine sofortige außerordentliche Prüfung Pflicht.

Definition

Die Prüfpflicht für PSAgA ergibt sich aus DGUV 112-198 und BetrSichV § 14. Sie umfasst die tägliche Benutzersichtprüfung, die periodische Sachkundigenprüfung sowie außerordentliche Prüfungen nach besonderen Vorkommnissen.

Rechtliche Grundlagen

BetrSichV § 14

PSAgA ist prüfpflichtiges Arbeitsmittel – regelmäßige Sachkundigenprüfung mit Dokumentation.

DGUV 112-198

Regelt Prüfumfang, Prüfintervalle und Anforderungen an Prüfpersonen für PSAgA.

EN 365

Norm für Wartung, Instandhaltung, Periodisch-Überprüfung und Kennzeichnung von PSAgA.

Relevante DGUV Vorschriften

DGUV 112-198

PSAgA – Prüfpflichten

Benutzersichtprüfung vor jeder Nutzung, Sachkundigenprüfung mindestens jährlich – protokolliert und dokumentiert.

EN 365

PSAgA-Instandhaltung

Herstelleranforderungen für Wartung und Prüfintervalle – im Zweifel gilt das Kürzere.

Praktische Anwendung

  • Benutzersichtprüfung vor jeder Nutzung: Schäden, Verformungen, Verschleiß, Nähte, Schnallen prüfen.
  • Sachkundigenprüfung mindestens jährlich – durch Person mit Kenntnissen nach DGUV 112-198.
  • Prüfprotokoll erstellen: Datum, Prüfer, geprüfte Gegenstände, Ergebnis, nächster Prüftermin.
  • Jedes PSAgA-Teil muss eine eindeutige Kennzeichnung und Seriennummer tragen.
  • Nach einem Sturz: alle beteiligten Komponenten sofort aus dem Verkehr und zur Prüfung.

Häufige Fehler

  • Keine Sachkundigenprüfung durchgeführt – nur Benutzersichtprüfung reicht nicht aus.
  • Nach einem Sturz wird PSAgA weiter genutzt ohne außerordentliche Prüfung.
  • Kein Prüfprotokoll – Prüfung nicht nachweisbar bei Unfall oder Kontrolle.
  • Herstellerangegebene Lebensdauer überschritten – veraltertes Material weiter in Betrieb.

Häufige Fragen (FAQ)

Vor jeder Nutzung Sichtprüfung durch den Benutzer. Mindestens jährlich durch einen Sachkundigen nach DGUV 112-198. Einige Hersteller empfehlen kürzere Intervalle bei intensiver Nutzung oder besonderen Umgebungsbedingungen.

Zusammenfassung

PSAgA erfordert tägliche Benutzersichtprüfungen und mindestens jährliche Sachkundigenprüfungen nach DGUV 112-198. Nach jedem Sturz sind alle beteiligten Komponenten auszusondern und zu prüfen. Lückenlose Dokumentation ist Pflicht.

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