Prüfung von PSAgA
PSAgA-Ausrüstung muss vor jeder Nutzung sichtgeprüft und mindestens jährlich durch einen Sachkundigen nach DGUV 112-198 untersucht werden. Nach einem Sturz ist eine sofortige außerordentliche Prüfung Pflicht.
Definition
Die Prüfpflicht für PSAgA ergibt sich aus DGUV 112-198 und BetrSichV § 14. Sie umfasst die tägliche Benutzersichtprüfung, die periodische Sachkundigenprüfung sowie außerordentliche Prüfungen nach besonderen Vorkommnissen.
Rechtliche Grundlagen
PSAgA ist prüfpflichtiges Arbeitsmittel – regelmäßige Sachkundigenprüfung mit Dokumentation.
Regelt Prüfumfang, Prüfintervalle und Anforderungen an Prüfpersonen für PSAgA.
Norm für Wartung, Instandhaltung, Periodisch-Überprüfung und Kennzeichnung von PSAgA.
Relevante DGUV Vorschriften
PSAgA – Prüfpflichten
Benutzersichtprüfung vor jeder Nutzung, Sachkundigenprüfung mindestens jährlich – protokolliert und dokumentiert.
PSAgA-Instandhaltung
Herstelleranforderungen für Wartung und Prüfintervalle – im Zweifel gilt das Kürzere.
Praktische Anwendung
- Benutzersichtprüfung vor jeder Nutzung: Schäden, Verformungen, Verschleiß, Nähte, Schnallen prüfen.
- Sachkundigenprüfung mindestens jährlich – durch Person mit Kenntnissen nach DGUV 112-198.
- Prüfprotokoll erstellen: Datum, Prüfer, geprüfte Gegenstände, Ergebnis, nächster Prüftermin.
- Jedes PSAgA-Teil muss eine eindeutige Kennzeichnung und Seriennummer tragen.
- Nach einem Sturz: alle beteiligten Komponenten sofort aus dem Verkehr und zur Prüfung.
Häufige Fehler
- Keine Sachkundigenprüfung durchgeführt – nur Benutzersichtprüfung reicht nicht aus.
- Nach einem Sturz wird PSAgA weiter genutzt ohne außerordentliche Prüfung.
- Kein Prüfprotokoll – Prüfung nicht nachweisbar bei Unfall oder Kontrolle.
- Herstellerangegebene Lebensdauer überschritten – veraltertes Material weiter in Betrieb.
Häufige Fragen (FAQ)
Vor jeder Nutzung Sichtprüfung durch den Benutzer. Mindestens jährlich durch einen Sachkundigen nach DGUV 112-198. Einige Hersteller empfehlen kürzere Intervalle bei intensiver Nutzung oder besonderen Umgebungsbedingungen.
Zusammenfassung
PSAgA erfordert tägliche Benutzersichtprüfungen und mindestens jährliche Sachkundigenprüfungen nach DGUV 112-198. Nach jedem Sturz sind alle beteiligten Komponenten auszusondern und zu prüfen. Lückenlose Dokumentation ist Pflicht.
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