PSAgA – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Fachliche Grundlagen zur Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA): Rechtsgrundlagen, Ausrüstungstypen, Anwender- und Retter-Ausbildung, Hängetrauma und Prüfpflichten.
Auf einen Blick
Rechtsgrundlage
DGUV 112-198/199, PSA-BenutzV, BetrSichV
Ausbildungspflicht
Anwender und Retter müssen ausgebildet sein
Wiederholungsintervall
Spätestens alle 24 Monate
Prüfpflicht
PSAgA vor jeder Benutzung und regelmäßig durch Sachkundigen
Artikel in dieser Kategorie
Was ist PSAgA?
Definition, Komponenten und Einsatzbereiche von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz.
DGUV 112-198 – Benutzung von PSAgA
Grundsatz für die Benutzung von PSAgA – Geltungsbereich, Ausbildungsinhalte, Anwenderpflichten.
DGUV 112-199 – Retten aus Höhe und Tiefe
Rettungsplanung, Retter-Ausbildung, Hängetrauma-Prävention nach DGUV 112-199.
Hängetrauma – Risiko und Erste Hilfe
Was ist Hängetrauma? Entstehung, Symptome, Sofortmaßnahmen und warum schnelle Rettung lebensrettend ist.
PSAgA-Komponenten: Gurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer
Übersicht der PSAgA-Ausrüstung: Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte.
Prüfung von PSAgA
Prüfpflichten, Prüfintervalle und Ausscheidungskriterien für PSAgA nach DGUV.
Fachliche Beratung gewünscht?
Unser Team beantwortet Ihre Fragen zu DGUV, Schulungen und Prüfpflichten.