DGUV 112-199 – Retten aus Höhe und Tiefe
DGUV 112-199 regelt die Ausbildung von PSAgA-Rettern und verpflichtet Arbeitgeber zur Rettungsplanung bei allen Höhenarbeiten mit PSAgA. Hängetrauma ist eine lebensbedrohliche Gefahr, die in der Rettungsplanung berücksichtigt werden muss.
Definition
DGUV Grundsatz 112-199 'Retten aus Höhe und Tiefe mit persönlichen Schutzausrüstungen' regelt Ausbildung und Einsatz von Rettungskräften, die Personen nach einem Sturz in die PSAgA bergen. Er ist Grundlage für die gesetzlich geforderte Rettungsplanung.
Rechtliche Grundlagen
Arbeitgeber muss Erste-Hilfe- und Rettungsmaßnahmen organisieren – bei PSAgA-Einsatz ist Rettungsplanung Pflicht.
Notfallplanung und Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen organisiert und geübt sein.
Anwender-Grundsatz – Basis für die Retterausbildung nach DGUV 112-199.
Relevante DGUV Vorschriften
Retten aus Höhe und Tiefe
Ausbildung von Rettern, Rettungsgeräte, Rettungsplanung und Hängetrauma-Prävention.
Benutzung von PSAgA (Anwender)
Voraussetzung: Retter müssen selbst als PSAgA-Anwender ausgebildet sein.
Praktische Anwendung
- Rettungsplanung ist Pflicht vor jeder Arbeit mit PSAgA – nicht nur für Extremhöhen.
- Mindestens eine ausgebildete Rettungsperson muss erreichbar sein, solange Höhenarbeit stattfindet.
- Rettungsplan: Wer rettet, mit welchen Mitteln, wie lange dauert es, Notruf-Informationen.
- Rettungsübungen sind Teil der Ausbildung nach DGUV 112-199.
- Hängetrauma: Rettung muss so schnell wie möglich erfolgen – Erstversorgung in hängender Position.
Häufige Fehler
- Kein Rettungsplan vorhanden – PSAgA-Einsatz ohne Notfallplanung.
- Keine ausgebildete Rettungsperson in erreichbarer Nähe während der Höhenarbeit.
- Rettungsplan existiert, wird aber nicht geübt und ist den Beteiligten nicht bekannt.
- Hängetrauma-Risiko nicht in der Rettungsplanung berücksichtigt.
Häufige Fragen (FAQ)
Ja. Ein Rettungsplan ist immer erforderlich, wenn PSAgA eingesetzt wird – unabhängig von Höhe oder Dauer. Hängetrauma kann bereits nach wenigen Minuten eintreten.
Zusammenfassung
DGUV 112-199 verpflichtet Arbeitgeber zur Rettungsplanung bei allen PSAgA-Einsätzen. Mindestens eine ausgebildete Rettungsperson muss erreichbar sein. Das Hängetrauma-Risiko erfordert schnelle Rettung innerhalb von Minuten nach einem Sturz.
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