Kranschein – Kranführerausbildung
Der Kranschein nach DGUV 309-003 berechtigt zur Bedienung ortsfester Krane wie Brücken-, Portal- und Halbportalkrane. Inhouse-Ausbildung in Ihrem Betrieb.
Kranschein – Kranführerausbildung – kurz erklärt
Der Kranschein nach DGUV 309-003 berechtigt zur Bedienung ortsfester Krane wie Brücken-, Portal- und Halbportalkrane. Inhouse-Ausbildung in Ihrem Betrieb. Die Ausbildung wird dokumentiert und ersetzt nicht die anschließende betriebliche Einweisung, Beauftragung und regelmäßige Unterweisung.
Rechtsgrundlage
DGUV 309-003
Krantypen
Brücken-, Portal-, Halbportalkrane
Durchführung
Inhouse in Ihrem Betrieb
Radius
250 km ab Gera
Rechtsgrundlage und Verantwortung im Betrieb
Grundlage
Schulung · DGUV 309-003 bildet den fachlichen Rahmen. Der konkrete Umfang richtet sich nach Tätigkeit, Gerät und Einsatzbedingungen.
Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss geeignete Beschäftigte auswählen, einweisen, beauftragen und regelmäßig unterweisen.
Nach dem Termin
Die betriebliche Einweisung und die organisatorischen Regeln vor Ort bleiben erforderlich und werden dokumentiert.
Leistungsumfang
- Krantypen und ihre Bauweisen
- Tragfähigkeit, Lastmomente, Tragfähigkeitstabellen
- Anschlagen von Lasten (Grundlagen)
- Kommunikation mit Anschläger (Handzeichen)
- Prüfung vor Inbetriebnahme und tägliche Kontrollen
- Schriftliche Prüfung und Zertifikatausstellung
So läuft die Inhouse-Schulung ab
Bedarf und Geräte klären
Theorie vermitteln
Praxis am Arbeitsmittel
Prüfung und Nachweis
Häufige Fragen
Der Kranschein ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Fahrerausweis nach DGUV 309-003. Er dokumentiert die erfolgreiche Ausbildung zum Führen ortsfester Krane.
Jetzt Schulung anfragen
Inhouse-Termin vereinbaren – wir kommen zu Ihnen in den Betrieb.