Schulung · DGUV 309-003

Kranschein – Kranführerausbildung

Der Kranschein nach DGUV 309-003 berechtigt zur Bedienung ortsfester Krane wie Brücken-, Portal- und Halbportalkrane. Inhouse-Ausbildung in Ihrem Betrieb.

Kranschein – Kranführerausbildung – kurz erklärt

Der Kranschein nach DGUV 309-003 berechtigt zur Bedienung ortsfester Krane wie Brücken-, Portal- und Halbportalkrane. Inhouse-Ausbildung in Ihrem Betrieb. Die Ausbildung wird dokumentiert und ersetzt nicht die anschließende betriebliche Einweisung, Beauftragung und regelmäßige Unterweisung.

Rechtsgrundlage

DGUV 309-003

Krantypen

Brücken-, Portal-, Halbportalkrane

Durchführung

Inhouse in Ihrem Betrieb

Radius

250 km ab Gera

Rechtsgrundlage und Verantwortung im Betrieb

Grundlage

Schulung · DGUV 309-003 bildet den fachlichen Rahmen. Der konkrete Umfang richtet sich nach Tätigkeit, Gerät und Einsatzbedingungen.

Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss geeignete Beschäftigte auswählen, einweisen, beauftragen und regelmäßig unterweisen.

Nach dem Termin

Die betriebliche Einweisung und die organisatorischen Regeln vor Ort bleiben erforderlich und werden dokumentiert.

Leistungsumfang

  • Krantypen und ihre Bauweisen
  • Tragfähigkeit, Lastmomente, Tragfähigkeitstabellen
  • Anschlagen von Lasten (Grundlagen)
  • Kommunikation mit Anschläger (Handzeichen)
  • Prüfung vor Inbetriebnahme und tägliche Kontrollen
  • Schriftliche Prüfung und Zertifikatausstellung

So läuft die Inhouse-Schulung ab

1

Bedarf und Geräte klären

2

Theorie vermitteln

3

Praxis am Arbeitsmittel

4

Prüfung und Nachweis

Häufige Fragen

Der Kranschein ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Fahrerausweis nach DGUV 309-003. Er dokumentiert die erfolgreiche Ausbildung zum Führen ortsfester Krane.

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