Jährliche Unterweisung für PSAgA-Anwender
Regelmäßige Sicherheitsunterweisung für PSAgA-Anwender nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV 112-198/199. Inhouse in Ihrem Betrieb.
PSAgA-Unterweisung – kurz erklärt
PSAgA-Anwender müssen regelmäßig unterwiesen werden. Die Unterweisung bezieht sich auf die konkreten Gefährdungen am Arbeitsplatz, einschließlich Absturzgefahr, Anschlagpunkte und Rettungskonzept. Eine einmalige Ausbildung ersetzt nicht die wiederkehrende Unterweisung.
Zweck der Unterweisung
Die Unterweisung dient der Sicherheit der Anwender bei der Nutzung von PSAgA. Sie bezieht sich auf die konkreten Gefährdungen am Arbeitsplatz, insbesondere Absturzgefahr und das Rettungskonzept.
Rechtsgrundlagen
Arbeitsschutzgesetz – Pflicht zur Unterweisung.
Grundsätze der Prävention und Unterweisung.
Benutzung von PSAgA gegen Absturz.
Benutzung von PSAgA zum Retten.
Inhalte der Unterweisung
- Absturzgefahr und Sicherung am konkreten Arbeitsplatz
- Anschlagpunkte und Verankerungen
- Rettungskonzept und Notfallmaßnahmen
- Sichtprüfung der PSAgA vor Benutzung
- Hängetrauma und dessen Vermeidung
- Verhaltensregeln und Verbote
- Persönliche Schutzausrüstung und deren bestimmungsgemäße Nutzung
- Aktuelle Vorfälle und Beinaheunfälle
Ausbildung vs. Unterweisung vs. Einweisung
Ausbildung
Vermittelt allgemeine Kenntnisse für die Nutzung von PSAgA.
Einweisung
Betriebsspezifische Einführung auf die konkrete Ausrüstung und die örtlichen Bedingungen.
Unterweisung
Regelmäßige Sicherheitsunterweisung zu Gefährdungen und Verhaltensregeln.
Häufige Fragen (FAQ)
Arbeitgeber müssen Beschäftigte regelmäßig und anlassbezogen unterweisen. Die jährliche Unterweisung hat sich bewährt. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung.