Anschlagmittel – Seile, Ketten, Gurte
Stahlseile, Rundstahlketten, Hebebänder und Rundschlingen sind die häufigsten Anschlagmittel beim Kranenbetrieb. Sie müssen CE-gekennzeichnet, regelmäßig geprüft und bei Beschädigung sofort ausgesondert werden.
Definition
Anschlagmittel sind lösbare Verbindungsmittel zwischen dem Lastaufnahmemittel und der zu hebenden Last. Sie übertragen die Hubkraft auf die Last und müssen für Art, Gewicht und Form der Last geeignet sein.
Rechtliche Grundlagen
Anschlagmittel sind prüfpflichtige Arbeitsmittel – regelmäßige Sachkundigenprüfung mit Dokumentation.
Unfallverhütungsvorschrift Winden, Hub- und Zuggeräte – regelt Anforderungen an Anschlagmittel.
Produktnormen für Rundstahlketten, Hebebänder und Stahlseile – Anforderungen und Kennzeichnung.
Relevante DGUV Vorschriften
Winden, Hub- und Zuggeräte
Regelt Einsatz, Prüfung und Ausscheidungskriterien für alle Anschlagmittel.
Produktnormen
CE-Kennzeichnung, WLL-Angabe und Konformitätserklärung sind Pflicht für alle Anschlagmittel.
Praktische Anwendung
- Stahlseile: Hohe Tragfähigkeit, flexibel – bei Knicken, Rissen oder Korrosion aussondern.
- Rundstahlketten: Robust, hitzefest – bei Rissen, Verformung oder mehr als 5% Längenausdehnung aussondern.
- Hebebänder/Rundschlingen: Textil, schonend zur Last – bei Schnitten, Farbverblassung oder Verformung aussondern.
- Tragfähigkeit abhängig von Anschlagart: Direktzug, Schnürgang, Doppelstrang – unterschiedliche WLL.
- Jedes Anschlagmittel vor Nutzung sichtprüfen – beschädigte Mittel sofort aus dem Verkehr ziehen.
Häufige Fehler
- Keine CE-Kennzeichnung oder WLL-Markierung am Anschlagmittel.
- Anschlagmittel wird trotz sichtbarer Schäden weiter verwendet.
- Tragfähigkeitsreduzierung bei Schnür- oder Doppelstrang-Anschlag nicht berücksichtigt.
- Kein Prüfprotokoll – Sachkundigenprüfung nicht nachweisbar.
Häufige Fragen (FAQ)
Mindestens jährlich durch einen Sachkundigen. Vor jeder Nutzung ist eine Sichtprüfung durch den Anschläger Pflicht. Nach Überlastung oder sichtbaren Schäden sofortige außerordentliche Prüfung.
Zusammenfassung
Anschlagmittel müssen CE-gekennzeichnet, vor jeder Nutzung sichtgeprüft und mindestens jährlich durch Sachkundige untersucht werden. Ausscheidungsgrenzen sind verbindlich. Bei Überlastung oder Schäden sind Anschlagmittel sofort auszusondern und zu ersetzen.
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