Fachwissen · Krane

Krane – Wissen, Recht & DGUV 309-003

Fachliche Grundlagen für den sicheren Betrieb von Krananlagen: DGUV 309-003, Kranführerausbildung, Anschläger-Qualifikation, Lastaufnahme- und Anschlagmittel sowie Prüfpflichten.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage

DGUV 309-003, BetrSichV, DGUV-V 52

Ausbildungspflicht

Kranführer und Anschläger müssen ausgebildet sein

Krantypen

Brücken-, Portal-, Halbportal-, Hallenkrane

Prüfpflicht

Wiederkehrende Prüfung nach BetrSichV § 14

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