Krane – Wissen, Recht & DGUV 309-003
Fachliche Grundlagen für den sicheren Betrieb von Krananlagen: DGUV 309-003, Kranführerausbildung, Anschläger-Qualifikation, Lastaufnahme- und Anschlagmittel sowie Prüfpflichten.
Auf einen Blick
Rechtsgrundlage
DGUV 309-003, BetrSichV, DGUV-V 52
Ausbildungspflicht
Kranführer und Anschläger müssen ausgebildet sein
Krantypen
Brücken-, Portal-, Halbportal-, Hallenkrane
Prüfpflicht
Wiederkehrende Prüfung nach BetrSichV § 14
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