Prüfung von Krananlagen
Krananlagen sind überwachungsbedürftige Arbeitsmittel nach BetrSichV und müssen regelmäßig geprüft werden. Prüffristen, Prüfumfang und Zuständigkeiten sind gesetzlich geregelt – ohne aktuelles Prüfprotokoll ist der Betrieb nicht zulässig.
Definition
Die Prüfpflicht für Krananlagen ergibt sich aus BetrSichV § 14 und DGUV Vorschrift 52. Sie umfasst Prüfung vor Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen, Sonderprüfungen nach Aufstellung und außerordentliche Prüfungen nach Vorkommnissen.
Rechtliche Grundlagen
Wiederkehrende Prüfpflicht durch befähigte Personen – Prüffristen risikobasiert oder nach TRBS.
Unfallverhütungsvorschrift Krane: Betriebsbuch, Prüfpflichten, Zuständigkeiten und Anforderungen.
Technische Regel zur Betriebssicherheit: konkretisiert Prüfumfang und Anforderungen an Prüfpersonen.
Relevante DGUV Vorschriften
Krane – Prüfpflichten
Prüfung vor erster Inbetriebnahme, nach Aufstellung, jährlich wiederkehrend und nach außerordentlichen Vorkommnissen.
Prüfung von Arbeitsmitteln
Konkretisiert Prüfumfang, Dokumentation und Qualifikation der Prüfpersonen für Krane.
Praktische Anwendung
- Erstprüfung und Prüfung nach Aufstellung: Vor erster Inbetriebnahme und nach jedem Umsetzen.
- Wiederkehrende Prüfung: In der Regel jährlich durch befähigte Person oder DGUV-Sachkundigen.
- Außerordentliche Prüfung: Nach Überlastung, Unfall, Reparatur oder längerer Außerbetriebnahme.
- Prüfprotokoll erstellen, Mängel dokumentieren und im Betriebsbuch eintragen.
- Mängel müssen vor Wiederinbetriebnahme behoben sein – Kran bis dahin sperren.
Häufige Fehler
- Keine jährliche Prüfung durchgeführt oder Prüffrist deutlich überschritten.
- Prüfung durch nicht qualifizierte Person – kein DGUV-Sachkundiger.
- Betriebsbuch fehlt oder ist nicht aktuell – Prüfungen nicht nachvollziehbar.
- Kran nach Überlastung ohne außerordentliche Prüfung weiter betrieben.
Häufige Fragen (FAQ)
Mindestens jährlich nach DGUV Vorschrift 52 und BetrSichV § 14. Die Prüffrist kann je nach Nutzungsintensität und Gefährdungsbeurteilung kürzer sein.
Zusammenfassung
Krananlagen müssen mindestens jährlich durch befähigte Personen geprüft werden. Das Betriebsbuch ist Pflichtdokument. Festgestellte Mängel sind vor Wiederinbetriebnahme zu beseitigen. PrüfAssist bietet Kranprüfungen als DGUV-Kompetenzzentrum Inhouse im gesamten Einsatzradius an.
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