Krantypen im Überblick
Brückenkrane, Portalkrane, Hallenkrane und Halbportalkrane sind die häufigsten ortsfesten Krantypen in der Industrie. Alle erfordern eine Ausbildung nach DGUV 309-003 und regelmäßige Prüfungen nach BetrSichV.
Definition
Ortsfeste Krane sind Hebezeuge, die an einem festen Standort oder auf Schienen verfahrbar montiert sind und Lasten heben, senken und transportieren. Sie werden nach DGUV Vorschrift 52 und DGUV 309-003 geregelt.
Rechtliche Grundlagen
Ausbildungs- und Beauftragungspflicht für Kranführer ortsfester Krane.
Unfallverhütungsvorschrift Krane – Prüfpflichten, Betriebsbuch, Betriebsvorschriften.
Wiederkehrende Prüfpflicht für Krane durch befähigte Personen.
Relevante DGUV Vorschriften
Krane
Betriebsvorschriften, Prüfpflichten, Betriebsbuch und Anforderungen an Kranführer.
Ausbildung Kranführer
Mindestinhalte für Theorie und Praxis der Kranführer-Ausbildung für ortsfeste Krananlagen.
Praktische Anwendung
- Brückenkran: Träger überspannt die gesamte Hallenbreite auf Schienen – häufigster Typ im Maschinenbau.
- Portalkran: Frei stehend auf eigenen Stützen, auch im Freien einsetzbar – typisch in Werften und Bauhöfen.
- Hallenkran: Oberbegriff für Brücken- und Portalkrane im Innenbereich.
- Halbportalkran: Eine Seite auf Stütze, andere Seite auf Wandkranschiene – platzsparend in Hallen.
- Jeder Krantyp erfordert eine spezifische Einweisung und separate Beauftragung.
Häufige Fehler
- Beauftragung gilt "für alle Krane" – ohne Typangabe nicht ausreichend.
- Keine Anschläger-Ausbildung – Lasten werden von unqualifizierten Personen angeschlagen.
- Betriebsbuch nicht aktuell geführt – Prüfungen und Mängel nicht dokumentiert.
- Tragfähigkeitsgrenze nicht bekannt oder nicht beachtet – Überlastung möglich.
Häufige Fragen (FAQ)
Ein Brückenkran läuft auf Schienen, die an der Hallenstruktur befestigt sind. Ein Portalkran steht auf eigenständigen Stützen und kann auch im Freien oder in Hallen ohne geeignete Träger eingesetzt werden.
Zusammenfassung
Alle ortsfesten Krantypen erfordern ausgebildete Kranführer nach DGUV 309-003, regelmäßige Prüfungen und ein aktuelles Betriebsbuch. Separate Beauftragungen für jeden Krantyp sind Pflicht. PrüfAssist bietet Kranführer-Ausbildung und Kranprüfungen Inhouse an.
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