Teleskopstapler Stufe 2a – Drehbare Geräte
Aufbauqualifikation für drehbare Teleskopstapler nach DGUV 308-009. Setzt Stufe 1 voraus und erweitert die Berechtigung auf rotierende Teleskopgeräte.
Teleskopstapler Stufe 2a – Drehbare Geräte – kurz erklärt
Aufbauqualifikation für drehbare Teleskopstapler nach DGUV 308-009. Setzt Stufe 1 voraus und erweitert die Berechtigung auf rotierende Teleskopgeräte. Die Ausbildung wird dokumentiert und ersetzt nicht die anschließende betriebliche Einweisung, Beauftragung und regelmäßige Unterweisung.
Rechtsgrundlage
DGUV 308-009 Stufe 2a
Gerätetyp
Drehbare Teleskopstapler
Voraussetzung
Stufe 1 abgeschlossen
Radius
250 km ab Gera
Rechtsgrundlage und Verantwortung im Betrieb
Grundlage
DGUV 308-009 · Stufe 2a bildet den fachlichen Rahmen. Der konkrete Umfang richtet sich nach Tätigkeit, Gerät und Einsatzbedingungen.
Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss geeignete Beschäftigte auswählen, einweisen, beauftragen und regelmäßig unterweisen.
Nach dem Termin
Die betriebliche Einweisung und die organisatorischen Regeln vor Ort bleiben erforderlich und werden dokumentiert.
Leistungsumfang
- Technik und Kinematik drehbarer Oberwagenaufbauten
- Erweiterte Lastdiagramme für Drehbewegungen
- Abstützung und Standstabilität bei Rotation
- Besondere Gefahren beim Drehen mit Last
- Praxisübungen auf drehbaren Geräten
- Ergänzende Prüfung und Zertifikat Stufe 2a
So läuft die Inhouse-Schulung ab
Bedarf und Geräte klären
Theorie vermitteln
Praxis am Arbeitsmittel
Prüfung und Nachweis
Häufige Fragen
Stufe 2a erweitert die Berechtigung auf drehbare Teleskopstapler. Diese haben einen rotierenden Oberwagen, wodurch sich Standsicherheit und Bedienung erheblich unterscheiden.
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