DGUV 308-009 · Stufe 2b

Teleskopstapler Stufe 2b – Arbeitskörbe

Ausbildung für den Betrieb von Teleskopstaplern mit Personenarbeitskorb nach DGUV 308-009. Setzt Stufe 1 voraus und befähigt zum Heben von Personen.

Teleskopstapler Stufe 2b – Arbeitskörbe – kurz erklärt

Ausbildung für den Betrieb von Teleskopstaplern mit Personenarbeitskorb nach DGUV 308-009. Setzt Stufe 1 voraus und befähigt zum Heben von Personen. Die Ausbildung wird dokumentiert und ersetzt nicht die anschließende betriebliche Einweisung, Beauftragung und regelmäßige Unterweisung.

Rechtsgrundlage

DGUV 308-009 Stufe 2b

Besonderheit

Personenarbeitskorb / Heben von Personen

Voraussetzung

Stufe 1 abgeschlossen

Radius

250 km ab Gera

Rechtsgrundlage und Verantwortung im Betrieb

Grundlage

DGUV 308-009 · Stufe 2b bildet den fachlichen Rahmen. Der konkrete Umfang richtet sich nach Tätigkeit, Gerät und Einsatzbedingungen.

Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss geeignete Beschäftigte auswählen, einweisen, beauftragen und regelmäßig unterweisen.

Nach dem Termin

Die betriebliche Einweisung und die organisatorischen Regeln vor Ort bleiben erforderlich und werden dokumentiert.

Leistungsumfang

  • Rechtliche Anforderungen an Personenarbeitskörbe
  • Zulassung und Kennzeichnung des Arbeitskorbs
  • PSAgA: Anlegen und Sichern im Korb
  • Kommunikation Bediener – Person im Korb
  • Notabstieg und Notfallmaßnahmen
  • Ergänzende Prüfung und Zertifikat Stufe 2b

So läuft die Inhouse-Schulung ab

1

Bedarf und Geräte klären

2

Theorie vermitteln

3

Praxis am Arbeitsmittel

4

Prüfung und Nachweis

Häufige Fragen

Stufe 2b ist Pflicht, wenn Personen mit einem Personenarbeitskorb am Teleskopstapler in Höhe gehoben werden.

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