Teleskopstapler Stufe 3 – Anbaugeräte
Qualifikation für den Einsatz von Anbaugeräten an Teleskopstaplern nach DGUV 308-009. Lasthaken, Kranwinden, Schaufeln, Arbeitsbühnen – sicherer Einsatz und Prüfpflichten.
Teleskopstapler Stufe 3 – Anbaugeräte – kurz erklärt
Qualifikation für den Einsatz von Anbaugeräten an Teleskopstaplern nach DGUV 308-009. Lasthaken, Kranwinden, Schaufeln, Arbeitsbühnen – sicherer Einsatz und Prüfpflichten. Die Ausbildung wird dokumentiert und ersetzt nicht die anschließende betriebliche Einweisung, Beauftragung und regelmäßige Unterweisung.
Rechtsgrundlage
DGUV 308-009 Stufe 3
Gerätetyp
Teleskopstapler mit Anbaugeräten
Voraussetzung
Stufe 1 abgeschlossen
Radius
250 km ab Gera
Rechtsgrundlage und Verantwortung im Betrieb
Grundlage
DGUV 308-009 · Stufe 3 bildet den fachlichen Rahmen. Der konkrete Umfang richtet sich nach Tätigkeit, Gerät und Einsatzbedingungen.
Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss geeignete Beschäftigte auswählen, einweisen, beauftragen und regelmäßig unterweisen.
Nach dem Termin
Die betriebliche Einweisung und die organisatorischen Regeln vor Ort bleiben erforderlich und werden dokumentiert.
Leistungsumfang
- Anbaugerätetypen: Lasthaken, Schaufeln, Kranwinden
- Auswahl nach Einsatzzweck und Traglast
- Veränderung der Standsicherheit durch Anbaugeräte
- Prüfpflichten und CE-Dokumentation
- Sicheres Wechseln von Anbaugeräten
- Prüfung und Zertifikat Stufe 3
So läuft die Inhouse-Schulung ab
Bedarf und Geräte klären
Theorie vermitteln
Praxis am Arbeitsmittel
Prüfung und Nachweis
Häufige Fragen
Stufe 3 berechtigt zum Einsatz von Anbaugeräten wie Lasthaken, Kranwinden, Schaufeln oder Arbeitsbühnen, die das Einsatzspektrum des Teleskopstaplers erheblich erweitern.
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